Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Laures-Hennes EDV-Service

Stand: 02. April 2003

 

 

 

1. Geltungsbereich

Die Lieferungen und Leistungen von
Laures-Hennes EDV-Service (LH)erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen
der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Anderslautende
Geschäftsbedingungen des Kunden oder Lieferanten sind nur dann wirksam, wenn sie
von LH schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für die Änderungen und
Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und
Nebenabredungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch LH.

 

2. Lieferungen und
Leistungen

Die Angebote von LH sind freibleibend
und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen
Auftragsbestätigung von LH, oder mit der Annahme der Lieferung durch den Kunden
oder Lieferanten zustande. LH ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten,
sofern Tatsachen eintreten, die zeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.
LH ist berechtigt, abweichend von den Bestellungen des Kunden geänderte und
angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit
dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Recht zur Teillieferung und deren
Fakturierung bleibt LH ausdrücklich vorbehalten. Vereinbarte Liefertermine
gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin
dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche
schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Sendung
versandbereiter Waren aus Gründen, die nicht von der Firma LH zu vertreten sind,
so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert
werden. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von
LH vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und
Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei LH oder beim Hersteller eintreten,
wie z. B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher
Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete
verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den
Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits
eingetretenen Verzuges auftreten. Sollte LH mehr als vier Wochen in Verzug
geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist
unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Soweit die
Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist auch die Firma LH
berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern nicht anders
vereinbart, ist LH berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware
auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies
sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den
Gefahrenübergang.

 

3. Abnahme und
Gefahrübergang

Der Kunde hat die Ware unmittelbar
nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen.
Unterbleibt eine Beanstandung innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der
Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt, soweit nicht die Vorraussetzungen für
eine Rücksendung gemäß unseren allgemeinen Rücksendebedingungen vorliegen.
Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht
beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen
Beauftragte oder andere Personen, die von LH benannt sind, spätestens jedoch mit
unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen
Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von LH
verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der
Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen gelten auch bei
Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung.

 

4. Preise und
Zahlungsbedingungen

Die sich aus der jeweils gültigen
Preisliste ergebenden Preise verstehen sich exklusiv Versandkosten. Diese, sowie
grundsätzlich alle Lieferungen werden zuzüglich Transportversicherung und
Abwicklungspauschale gesondert berechnet. LH behält sich das Recht vor, die
Preise für Material oder Versandkosten zu erhöhen, wenn nach Abschluss des
Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von
Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen der Firma LH selbst
vorliegen. Diese werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen. Zahlungen sind,
falls nicht anders schriftlich vereinbart, sofort nach Erhalt der Ware bar zu
leisten. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Falls schriftlich festgelegt
ist, dass der Kunde per Rechnung oder Verrechnungsscheck beliefert wird, muss
die komplette Rechnungssumme mit dem auf der Rechnung angegebenen. Zahlungsziel
beglichen werden. In Überschreitung der Zahlungstermine steht der Firma LH ohne
weitere Mahnung ein Anspruch auf den für den entsprechenden Zeitpunkt
festgelegten Zinssatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung
eines darüber hinaus gehenden Schaden bleibt unberührt. LH ist berechtigt, trotz
anders lautenden Bestimmungen des Kunden oder Lieferanten, Zahlungen zunächst
auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten oder Zinsen durch
Verzug entstanden, so ist die Firma LH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen
nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist
ausgeschlossen. Soweit von den oben stehenden Zahlungsbedingungen ohne
rechtfertigen Grund abgewichen wird, kann LH jederzeit wahlweise Zug um Zug
Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen
Forderungen einschließlich derjenigen, für die LH Wechsel hereingenommen hat
oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

 

5.
Eigentumsvorbehalt

Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum
von LH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag
und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Kunde
ist unwiderruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung
oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von LH hinzuweisen und LH
unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde
dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von LH berücksichtigt. Bei
Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit LH gehörenden Waren erwirbt
LH Miteigentum anteilmäßig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für LH als
Hersteller, ohne LH zu verpflichten. An der verarbeitenden Ware entsteht
Miteigentum von LH im Sinne der vorstehenden Bestimmungen. Bei Zahlungsverzug,
auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von LH an Kunden,
oder bei Vermögensverfall des Kunden darf LH zur Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalt an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten
und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch LH gelten
nicht als Vertragsrücktritt sofern der Kunde Kaufmann ist. Der Kunde tritt seine
Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert
der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an LH ab. LH
ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und
verpflichtet. Auf Verlangen von LH wird der Kunde die abgetretenen Forderungen
benennen. LH darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese
Abtretung offen legen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die
Zahlungsansprüche von LH um mehr als 20%, gibt LH auf Verlangen des Kunden den
übersteigenden Teil der Sicherheiten frei. Für Test und Vorführzwecke gelieferte
Gegenstände bleiben grundsätzlich im Eigentum von LH. Sie dürfen vom Kunden nur
aufgrund gesonderter Vereinbarung mit LH benutzt werden.

 

6. Software und
Dienstleistung

Das Anpassen, Speichern, Sichern oder
Verändern von Drittprogrammen nach Einspielen neuer Programmversionen oder
Änderungen oder Ergänzungen der unterstützten Programme obliegt alleine dem
Anwender. LH übernimmt keine Verantwortung für die Pflege oder Sicherung der
Stamm- oder Bewegungsdaten des Anwenders. Der Anwender ist dafür verantwortlich,
die eigenen erstellten Daten regelmäßig, insbesondere den aktuellen Datenbestand
vor Überprüfung der EDV-Anlage zu sichern, weiterhin vor jeder Änderung oder
Ergänzung der Programme. Die LH übernimmt keine Haftung für herstellerbedingte
Programmfehler. Der Anwender trägt die Verantwortung für die Nutzung und den
eventuellen Missbrauch von Zugangs- und Lizenznummern.

 

7.
Gewährleistung

LH gewährleistet, dass die
Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und
in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und
Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung
bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung im Rechtssinne ist nur dann
gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von LH schriftlich bestätigt wurden. Von
der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die
zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normaler Verschleiß,
unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden,
Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete
Stromquellen, Brand, Blitzschlag oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit
aller Art, oder fehlerhafte Programm-, Software- und / oder Verarbeitungsdaten
sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese
Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung
entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder von LH selbst
angebrachte Identifizierungsetiketten sowie alle anderen ähnliche
Kennzeichnungen vom Kunden entfernt worden sind. Diese Gewährleistungsansprüche
gegen LH beginnen ab dem Zeitpunkt der Gefahrübergabe und enden mit der
gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Sie sind nicht übertragbar.
Unabhängig davon gibt LH weitergehende Garantie- und Gewährleistungsansprüche
der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne selbst dafür
einzustehen. In diesem Fall wird die Zeit zur Überprüfung vom Hersteller auf den
Kunden weiter übertragen. Dabei entstehende Kosten für Transport und andere
Aufwandspauschalen gehen zu Lasten des Anspruchnehmers. Beanstandete Ware ist
der Firma LH mit einer genau formulierten und eindeutigen Fehlerbeschreibung des
Kunden in der Originalverpackung zur Verfügung zu stellen. Im
Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von LH Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ersetzte Teile gehen in den Besitz von LH über. Im Falle der Nachbesserung
übernimmt LH die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie
die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten , insbesondere die
Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde. Gewährleistungsansprüche
für reparierte oder ausgetauschte Artikel bedeuten weder eine Verlängerung noch
einen Neubeginn der Gewährleistungszeit. Ergibt die Überprüfung einer
Mängelanzeige daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist LH berechtigt,
alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur
werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von LH berechnet. Alle weiteren
oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüchen des Kunden,
gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus
diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Bei Inanspruchnahme der
Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und
Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des
Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden
Verfahrensweisen in der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste zu beachten.

 

8. Haftung / Allgemeine
Bestimmung

LH haftet nicht für mittelbare
Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn. Die Haftung für
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bleibt von den vorgenannten
Haftungsbeschränkungen unberührt. Die persönliche Haftung von LH Mitgliedern,
die als Erfüllungshilfen tätig geworden sind, ist ausgeschlossen. Sollte eine
Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Auftragsabwicklung erfolgt
innerhalb von LH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt
hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Weiterverarbeitung innerhalb der
Firma LH.

 

 

VERBRAUCHERHINWEISE FÜR
FERNABSATZVERTRÄGE



Bei einer Warenbestellung mittels
Internet/email/Telefon/Telefax/ Brief, die nicht im Zusammenhang mit Ihrer
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen
Tätigkeit erfolgt (Endverbraucher),
beachten Sie bitte zusätzlich folgende gesetzlich vorgeschriebene
Hinweise:


Unsere Lieferkonditionen gelten für
den Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Alle Preise sind
einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer,
zuzüglich Versandkosten, die sich aus
dem Warenwert und dem Gewicht der bestellten Artikel errechnen.
Die Bezahlung erfolgt per
Lastschrift, Vorauskasse oder Bar, zzgl. Versandkosten ohne Abzug. Die Lieferung
erfolgt durch UPS oder Selbstabholung.

Sollte das von Ihnen
bestellte Produkt zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung nicht verfügbar sein, behalten
wir uns vor, die Bestellung nicht auszuführen oder Ihnen im
Falle von Neuauflagen die in Qualität
und Preis gleichwertige Neuauflage zu liefern. Der Kaufvertrag wird mit Erhalt
der Ware wirksam.
Sie haben die Möglichkeit, die
bestellte Ware innerhalb von zwei Wochen zurückzugeben. Die zweiwöchige
Rückgabefrist beginnt mit Erhalt der

bestellten Ware. Die
Rückgabe bzw. Rücknahme erfolgt auf Kosten und Gefahr des
Verbrauchers.
Sollte die Ware bei Rückgabe Spuren
der Ingebrauchnahme aufweisen, oder sollte diese nicht mehr herausgegeben werden
können,
ist LH zur Rücknahme der Ware nicht
verpflichtet, oder bringt den dementsprechenden Wertersatz in Abzug. Sie können
einen
solchen Wertersatz vermeiden, indem
sie die Ware anschauen und prüfen, aber nicht in Gebrauch nehmen, wenn Sie von
Ihrem Rückgaberecht eventuell
Gebrauch machen wollen. Bitte senden
Sie die Ware im Fall der Rückgabe ausreichend frankiert an:

 

Laures-Hennes EDV-Service, Stahlwerkstr. 27,
47805  Krefeld

 

Denken Sie bitte daran, Ihre
Originalrechnung, die vollständige Anschrift sowie Ihre Bankverbindung mit
anzugeben. Entsiegelte Ware, d.h. Bruch des

Siegelpunktes oder
geöffnete Verpackungsfolie, Softwareprodukte und Bücher mit Datenträgern sind
von vorbezeichnetem Rückgaberecht ausgeschlossen.


Krefeld, 25.
September 2004, Gerichtsstand und Erfüllungsort ist
Krefeld.